Individuelle Begleitung – Du stehst im Fokus
Deine Praxis für medizinisches Cannabis

Du leidest unter Beschwerden und deine bisherige Medikation konnte dir keine Linderung verschaffen? Eine Therapie mit medizinischem Cannabis kann die Lösung sein. caremed² ist deine Praxis für medizinischem Cannabis.
Wer ist caremed²?
Hinter caremed² verbirgt sich Dr. med. Maximilian Fischer, Facharzt für Allgemein- und Arbeitsmedizin, der 2022 in die Selbstständigkeit gestartet ist. Die Mission von caremed² besteht darin, deinen Alltag durch eine innovative Form der Gesundheitsversorgung zu optimieren. Durch die Nutzung von Telemedizin und ärztlichen Konsultationen per Videosprechstunde sparen sie nicht nur deine Zeit, sondern arbeiten auch insgesamt Ressourcen schonend. Dabei stehst du ganz individuell im Fokus!
rein digital & zu fairen transparenten Kosten
individuelle Behandlung passend zu deiner Situation
schnelle & direkte Übermittlung von Rezepten





Folgende Krankheiten können mit medizinischem Cannabis therapiert werden:



chronisches Schmerzsyndrom



Depressionen / psychiatrische Erkrankungen



ADHS



Schlafstörungen



Multiple Sklerose / Neurologische Erkrankungen



Kopfschmerzen / Migräne



Tinnitus



gynäkologische Erkrankungen



chronische Darmerkrankungen



Unterstützung bei Krebstherapien



schmerzhafte Hauterkrankungen



Die natürliche Behandlung zu mehr Freude am Leben
komplett digital
Ganz entspannt und einfach von zu Hause
Kostenloses medizinisches Screening
Bist du für die Therapie geeignet ?
Folgetermine und Folgerezepte
benötigst du nur eine Folgerezept ohne Änderungen fallen die Kosten geringer aus


















Deine nächsten Schritte …
1.
Kontaktaufnahme
2.
Terminauswahl; Diagnosenachweis senden
3.
digitales Erstgespräch
4.
Erstellung deines Rezeptes & Lieferung
5.
digitale Folgetermine
Du stehst ganz individuell im Fokus –
caremed² begleitet Dich




Häufig gestellte Fragen
Ist der Erwerb von medizinischem Cannabis legal?
Seit dem 10. März 2017 mit Verabschiedung des “Cannabis als Medizin”-Gesetzes ist die Verschreibung von medizinischem Cannabis ohne Ausnahmegenehmigung legal. Die Verschreibung kann jeder Humanmedizinermit Ausnahme von Zahnärzten vornehmen.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Aufgrund des Versorgungsauftrags für die Allgemeinbevölkerung im Kassenarztwesen ist eine Spezialisierung mit Kassensitz für die ärztliche Behandlung mit medizinischem Cannabis nicht möglich. Daher werden nur privatärztliche Behandlungen angeboten.
Die Kosten für die privatärztliche Behandlung mit medizinischem Cannabis belaufen sich in der Erstkonsultation auf 75-100 Euro, und auf 60-75 Euro pro Folgetermin. Sofern Sie lediglich ein Folgerezept mit den exakt gleichen Angaben benötigen, reduzieren sich die Kosten auf 32,92 Euro. Die Abrechnung erfolgt nach den Standards der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Zusätzlich kommen anschließend noch die Kosten für das Präparat auf dich zu. Bei Cannabisblüten liegt der Preis pro Gramm je nach Sorte, THC-Gehalt und Herkunft derzeit zwischen 8 und 22 €.
Ist die Genehmigung seitens der Krankenkasse eine Voraussetzung für die Cannabis-Therapie?
Nein, ist sie nicht. Sofern die Kosten für die Cannabistherapie nicht von der Krankenkasse übernommen werden, kann die Verordnung durch den behandelnden Arzt auf einem Privatrezept erfolgen. Die Kosten für die Cannabistherapie werden dann vom Patienten getragen.
Die Entscheidung über eine Cannabistherapie trifft somit ausschließlich der behandelnde Arzt, unabhängig von der möglichen Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Ist eine Kostenübernahme der Cannabis-Therapie durch die Krankenkasse möglich?
Für Patienten, die über eine gesetzliche Krankenversicherung versichert sind, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass die Kosten für eine Cannabis-Therapie übernommen werden. Es muss sich dazu grundsätzlich um eine schwerwiegende Erkrankung handeln und ein spezieller Antrag auf Kostenübernahme der Cannabinoid-Therapie muss bei der gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden. Dies ist ein sehr aufwändiges und oft ziemlich frustrierendes Verfahren.
Die Kosten können unter Umständen von privaten Krankenversicherungen erstattet werden. Patienten sollten sich deshalb direkt mit ihrer Versicherung in Verbindung setzen, um die Einzelheiten zur Erstattung zu klären.
Wann wird medizinisches Cannabis eingenommen?
Prinzipiell kann medizinisches Cannabis zu jeder Tageszeit eingenommen werden, es hängt jedoch immer von der Arzneiform sowie des jeweiligen Medikaments ab.
Erfahrungswerte zeigen, dass der primäre Therapieversuch am Abend unter ruhigen Bedingungen am sinnvollsten ist. In den Folgetagen wird die Therapie je nach Empfehlung ausgeweitet.
Die exakte Dosierung sowie der genaue Zeitpunkt der Einnahme wird mit Ihnen im Einführungsgespräch besprochen und individuell auf jede/n Patient/in angepasst.
Dürfen Cannabispatienten Kraftfahrzeuge und schwere Maschinen führen?
In der Eingewöhnungsphase sollten Cannabispatienten auf das Führen von Kraftfahrzeugen und schweren Maschinen auf jeden Fall verzichten. Die Dauer dieser Eingewöhnungsphase kann stark variieren – von einer Woche bis hin zu mehreren Wochen. Patienten müssen unbedingt die vom Arzt vorgegebene Dosierung und Einnahmeform einhalten. Zudem wird Cannabispatienten empfohlen beim Führen eines Fahrzeugs eine Ausfertigung Ihres Betäubungsmittelrezeptes oder eine Bescheinigung vom Arzt mitzuführen. Im Erstgespräch wird dein Arzt dir erläutern, worauf Du besonders achten solltest.
Kann ich mein medizinisches Cannabis auch mit ins Ausland nehmen?
Für die Mitführung von Betäubungsmitteln auf Reisen gibt es standardisierte Regeln, die sich jedoch je nach Reiseziel unterscheiden. Das Reisen mit Medizinischem Cannabis ist grundsätzlich wie auch bei anderen Betäubungsmitteln möglich. Patienten können die ihnen verschriebenen Betäubungsmittel für die Dauer der Reise in einer angemessenen Menge als Reisebedarf ein- und ausführen, max. jedoch für 30 Tage. Für Bürger, die aus den Vertragsstaaten des Schengener Abkommens stammen, kann bei Reisen die Mitnahme der Medizin relativ einfach erfolgen. Hierfür muss der Patient die vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens mit sich führen.
Zu den Schengen Ländern gehören:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.
Folgende europäischen Länder gehören nicht zum Schengen-Raum, hier gilt also nicht das Durchführungsabkommen:
Rumänien, Kroatien, Bulgarien, Großbritannien, Irland und Zypern.
Kann ich mein Rezept bei jeder Apotheke einlösen?
In Deutschland gilt das freie Apothekenwahlrecht. Im Grunde kann man mit seinem Rezept zu jeder Apotheke & diese ist auch verpflichtet das Medizinische Cannabis gegebenenfalls zu bestellen. Ratsam ist es jedoch auf Medizinisches Cannabis spezialisierte Apotheken, oft auch Online-Apotheken, zurückzugreifen. Hier erhält man seine Medizin ganz stressfrei und schnell per Post nach Hause geliefert. Zudem haben diese oft einen größeren Lagerbestand und bessere Preise.
Welche Zahlungsmethoden stehen zur Verfügung?
Du kannst nach erhalt der Rechnung per Überweisung oder Paypal zahlen.





