Ist das legal? Rechtsfragen rund um medizinisches Cannabis

Was darf ich als Cannabispatient überhaupt? Darf ich trotzdem Autofahren? Was mache ich bei einer Verkehrskontrolle? Und was muss ich beachten, wenn ich in denUrlaub fahre? Auf diese Fragen haben wir eine Antwort.

Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Inhalte dieser Website lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dienen und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ist medizinisches Cannabis in Deutschland erlaubt?

Seit März 2017 ist medizinisches Cannabis in Deutschland legal.

Es kann von allen Humanmedizinern (außer Zahnärzten) auf einem Betäubungsmittelrezept verordnet werden.

Eine komplette Legalisierung ist im Gespräch, besteht derzeit hierzulande aber noch nicht.

Darf ich trotz der Therapie mit medizinischen Cannabis Autofahren?

Laut Straßenverkehrsordnung darf man nach dem Cannabiskonsum nicht mehr Autofahren. Davon ausgenommen sind Patienten, die medizinisches Cannabis verordnet bekommen. Für sie besteht kein generelles Fahrverbot. Wer auf Grund des Cannabiskonsums nicht mehr fahrtüchtig ist, muss sein Fahrzeug aber natürlich stehen lassen. So kann zu Therapiebeginn die Fahrtüchtigkeit zeitweise eingeschränkt sein. Sobald aber die richtige Dosierung gefunden ist, ist man auch während der Therapie mit medizinischem Cannabis in der Regel voll fahrtauglich.

Der Patient sollte stets vor Fahrantritt prüfen, ob er fahrtauglich ist.

Um im Falle einer Polizeikontrolle einen legalen Nachweis für den Cannabiskonsum vorlegen zu können, sollte die ärztliche Verordnung immer als Kopie bei sich getragen werden. Ein zusätzlicher Patientenausweis vom Arzt oder der Apotheke kann helfen die Zweifel der Polizeibeamten zu beseitigen.

Symbolbild: Cannabis und Autofahren

Darf ich medizinisches Cannabis mit in den Urlaub nehmen?

Ganz grundsätzlich ist es zulässig medizinisches Cannabis ins Land einzuführen bzw. aus dem Land auszuführen, gibt der deutsche Hanfverband an.

Laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dürfen Bürgerinnen und Bürger innerhalb der Staaten des Schengenraums ärztlich verschriebene Betäubungsmittel mitführen. Dabei gibt es einige Regeln zu beachten: Es darf nur der Patient selbst das medizinische Cannabis mit sich führen. Innerhalb der Staaten des Schengener Abkommens dürfen Cannabis-Produkte nur mitgenommen werden, wenn gleichzeitig eine vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung nach Art. 75 des Schengener Durchführungsabkommens mitgeführt wird. Diese Bescheinigung muss im Vorfeld der Reise von der obersten Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden. Für unterschiedliche Produkte ist je eine eigene Bescheinigung vorzulegen. Für alle anderen Länder sollte nach dem Leitfaden für Reisende des Internationalen Suchtstoffkontrollamtes (INCB) vorgegangen werden. Demnach benötigt ein Patient von seinem Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung mit Angaben zu Einzel- und Tagesdosis, sowie Wirkstoff und Dauer der Reise. Auch diese Bescheinigung muss von der obersten Landesgesundheitsbehörde beglaubigt und mitgeführt werden.

Ohne dieses Vorgehen kann es an den Landesgrenzen schnell zum Verdacht der illegalen Einfuhr von Betäubungsmitteln kommen.

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