Was kostet eine Therapie mit medizinischem Cannabis?

Die Kosten für eine Therapie mit medizinischem Cannabis setzen sich aus den Therapiekosten und den kosten für das Präparat selbst zusammen. Um diese Kosten stemmen zu können streben die meisten Patienten eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse an.

Die Kosten für die Behandlung mit medizinichem Cannabis

Für die Behandlung mit medizinischem Cannabis setzen sich die Kosten aus zwei Teilen zusammen. Zum einen den Behandlungskosten und zum anderen den Kosten für das Cannabis-Präparat selbst.

Für die Behandlung fallen Kosten gemäß der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) an. Sofern die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt, also du (noch) keine Kostenübernahme beantragt hast, bist du Selbstzahler und musst die anfallenden Kosten privat tragen.

Die Kosten für das Cannabis-Präparat

Die Apotheken müssen sich an die Arzneimittelpreisverordnung für Rezepturarzneimittel halten. Der genaue Preis hängt zudem vom jeweiligen Einkaufspreis ab. Aktuell liegt der Preis für 1 Gramm medizinisches Cannabis etwa bei 9 bis 22 €. Die Preise variieren je nach Hersteller. Bei ausländischen Herstellern sind zudem Importkosten enthalten. Pro Sorte kommt einmalig eine Btm-Gebühr von 4,26€ hinzu. Bei der Kostenübernahme durch die Krankenkasse muss nur die gesetzliche Zuzahlung von ca. 10€ pro Rezept und Sorte geleistet werden.

Wer trägt die Kosten für eine Therapie mit medizinischem Cannabis?

Wenn der behandelnde Arzt medizinisches Cannabis verschreibt, kann man die Kosten entweder selbst zahlen oder bei der Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.

Gesetzliche Krankenkassen sind verpflichtet die Kosten zu übernehmen, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Der Arzt und sein Patient müssen sich vom Einsatz des medizinischen Cannabis eine spürbare Verbesserung des Krankheitsverlaufs oder schwerwiegender Symptome versprechen. Zudem sollte dieser Therapieversuch nur erfolgen, wenn konventionelle Therapien nicht vorhanden sind, erfolglos waren oder es aus ärztlicher Sicht Gründe gibt diese nicht zu probieren.

Für die Antragsstellung auf Kostenübernahme füllt der Arzt einen Fragebogen nach §31 Abs. 6 SGB V aus, dazu kommt ein schriftlicher formloser Antrag des Patienten selbst. Neben fehlenden medizinischen Antragsvoraussetzungen sind fehlerhafte oder unvollständige Anträge der häufigste Ablehnungsgrund. Vorlagen für den Arztfragebogen und weiterführende Informationen sind auf der Seite des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen zu finden. In jedem Fall muss der Arzt die Notwendigkeit der Behandlung mit medizinischem Cannabis sehr gut begründen. Da das Gesetz aber keine konkreten Indikationen nennt, bietet die Formulierung viel Auslegungsspielraum.

Ob eine Erkrankung oder einzelne Symptome als schwerwiegend erachtet werden und welche Chance einer Cannabis-Therapie im konkreten Fall beigemessen wird, liegt im Ermessen der Krankenkasse. Diese haben durch den Genehmigungsvorbehalt die Möglichkeit den Antrag abzulehnen. Jeder Antrag auf Kostenübernahme wird von der Krankenkasse zur Begutachtung an den Medizinischen Dienst weitergeleitet. Die Ablehnungsquote liegt bei etwa einem Drittel. Die Urteile können von Fall zu Fall und von Krankenkasse zu Krankenkasse sehr unterschiedlich ausfallen.

Bei privaten Krankenversicherungen gibt es keinen Genehmigungsvorbehalt, hier sollte allerdings geprüft werden, ob der aktuelle Tarif/Vertrag entsprechende Therapien abdeckt, ggf. muss dieser angepasst werden.

Anträge im Rahmen einer Palliativversorgung müssen von gesetzlichen Krankenkassen innerhalb von 3 Tagen entschieden werden. In allen anderen Fällen hat die Krankenkasse eine Bearbeitungsfrist von 5 Wochen, wenn sie den Medizinischen Dienst mit der Prüfung beauftragt.

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