Wie medizinisches Cannabis Schmerzen lindern kann

Was ist medizinisches Cannabis?

Cannabis ist als lateinischer Begriff für Hanf bekannt. Die Hanfpflanze wird seit Jahrtausenden von Menschen genutzt. Bereits alte Hochkulturen in China und Ägypten nutzten die medizinische Wirkung von Hanf.

Wird Cannabis zur Behandlung oder Linderung von Beschwerden oder Symptomen konsumiert und nicht als Genussmittel, so bezeichnet man es als medizinisches Cannabis. Medizinisches Cannabis muss vom Arzt verschrieben werden und ist nur auf Rezept erhältlich. Dieser wählt entsprechend seiner Diagnose passende Konzentrationen der Inhaltsstoffe aus.

Dein Facharzt für eine individuelle Cannabistherapie

Neugierig?

Typische Rechtsfragen

Ist medizinisches Cannabis in Deutschland erlaubt?

Seit März 2017 ist medizinisches Cannabis in Deutschland legal. Es kann von allen Humanmedizinern (außer Zahnärzten) auf einem Betäubungsmittelrezept verordnet werden. Weiterlesen …

Darf ich trotz der Therapie mit medizinischen Cannabis Autofahren?

Die Bundesregierung betont, dass Patienten mit medizinischem Cannabis am Straßenverkehr teilnehmen können, solange die behandelte Krankheit und der korrekte Medikamentengebrauch keine Einschränkungen der Fahrtauglichkeit verursachen.

Eine klare Richtlinie zur Beurteilung der Fahrtüchtigkeit fehlt aber, daher sind Cannabispatienten angehalten, vor jeder Fahrt ihre eigene Fahreignung sorgfältig zu evaluieren.

Allerdings ist es ein Irrglaube, dass das Cannabisrezept dich als Autofahrer von jeglicher weiteren Überprüfung entbindet. Du darfst zwar als Cannbispatient grundsätzlich ein Kraftfahrzeug führen, das bedeutet aber nicht, dass es im Nachgang der Kontrolle nicht zu Unannehmlichkeiten durch Überprüfungen kommen kann. Weiterlesen …

Darf ich medizinisches Cannabis mit in den Urlaub nehmen?

Laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dürfen Bürgerinnen und Bürger innerhalb der Staaten des Schengenraums ärztlich verschriebene Betäubungsmittel mitführen. Innerhalb der Staaten des Schengener Abkommens dürfen Cannabis-Produkte nur mitgenommen werden, wenn gleichzeitig eine vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung nach Art. 75 des Schengener Durchführungsabkommens mitgeführt wird. Aber wie füllt man die Bescheinigung richtig aus? Und wie ist es mit Ländern außerhalb des Schengener Abkommens? Weiterlesen …

News

Medizinisches Cannabis um 1000 n. Chr. – Fakt 8

Medizinisches Cannabis um 1000 n. Chr. – Fakt 8

Medizinisches Cannabis - Medizinisches Cannabis um 1000 n. Chr. - Fakt 8Der berühmte arabische Arzt Ibn Sina, genannt Avicenna, erwähnt den Gebrauch von Cannabis bereits zwischen 980 und 1037 n. Chr. in seinem Lehrbuch „Canon medicinae“. Das Lehrbuch bleibt...

mehr lesen
Alzheimer? Cannabinoide fördern die Neurogenese

Alzheimer? Cannabinoide fördern die Neurogenese

Medizinisches Cannabis Cannabinoide fördern die NeurogeneseMedizinisches Cannabis Cannabinoide fördern die NeurogeneseAufgrund der begrenzten therapeutischen Möglichkeiten und oft schweren Nebenwirkungen der Medikamente, suchen Betroffene und Angehörige von...

mehr lesen
Das Phänomen „Entourage-Effekt“ – Fakt 7

Das Phänomen „Entourage-Effekt“ – Fakt 7

Medizinisches Cannabis - In Hanf steckt noch viel mehr als nur THC und CBD.In Hanf steckt noch viel mehr als nur THC und CBD. Die mehr als 600 Inhaltsstoffe, darunter über 200 Terpene und mehr als 100 Cannabinoide wirken in Synergie zusammen. Sie verstärken sich...

mehr lesen

Rechtliche und medizinische Hinweise zu den Informationen auf dieser Website

Es ist uns wichtig, dir gut recherchierte und informative Inhalte anbieten zu können. Beachte aber bitte, dass es sich hierbei lediglich um eine Informationsweitergabe handelt und keine konkrete Handlungsempfehlung. Darüber hinaus kann anothercure die Richtigkeit, Aktualität und Ausgewogenheit der Inhalte nicht garantieren. Unsere Inhalte ersetzen keinen Arztbesuch. Ein Therapieversuch sollte nur unter ärztlicher Aufsicht begonnen werden. Eine Änderung von Sorte oder Dosis solltest du ebenfalls mit deinem Arzt besprechen. Daher übernimmt anothercure keine Haftung für Schäden, die aus der selbstständigen Anwendung der hier beschriebenen Informationen entstehen. Tetrahydro­can­na­binol (THC) unterliegt in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

Du möchtest keine neuen Inhalte verpassen?